Einen Auszug aus dem Eintrag “Partizipation” aus dem “Evangelischen Staatslexikon” (Hrsg.: Herzog, R. et.al.), Band 2, Stuttgart 1987 (3. erw. Auflage) möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Wir befinden uns in der Abschnittshierarchie an folgender Stelle des Eintrags:
- III. Gesellschaftliche Bedeutung
- A. Integrationstheoretischer Ansatz (es geht hier um Systemintegration)
- 1. Integrationstheoretische Vorzüge von Partizipation
- b) Konsensbeschaffung
- 1. Integrationstheoretische Vorzüge von Partizipation
- A. Integrationstheoretischer Ansatz (es geht hier um Systemintegration)
Und nun das Zitat:
“P. kann Widerstände der durch Akte der Herrschaftsausübung Betroffenen abbauen und damit die Durchsetzung des jeweiligen Herrschaftsaktes erleichtern. Das kann geschehen, indem aufgrund der P. der Herrschaftsakt den Interessen der Betroffenen jedenfalls in den Randbereichen angepaßt wird.”
Soweit so eklig. Aber weiter:
“Es kann aber schon genügen, daß durch P. den Betroffenen nur das Gefühl vermittelt wird, an der Herrschaft beteiligt zu sein, wobei insbesondere ausgebildetere P.verfahren durch Isolierung des einzelnen und ‘Zerkleinerung’ seiner Interessen im Sinne LUHMANNS legitimitätsbildende Wirkung entfalten können.”
Auf deutsch: Wichtig ist, dass die Leute das Gefühl haben, beteiligt zu sein. Je komplizierter das Beteiligungsverfahren, desto isolierter ist der einzelne Mensch und desto weniger ist er sich bewusst, dass er nicht der einzige ist, dessen Interessen unter die Räder kommen.
Ich fürchte, das haben viel zu viele Politiker gelesen und verstanden…