Archiv des Autors: hirnbloggade
Gemicrobloggtes – 26. January 2011
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BIH: Ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze maximal 2 Jahre
Bin über die Lebenshilfe darauf gestoßen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) im Oktober 2010 neue Empfehlungen zur Förderung von Integrationsprojekten nach §§ 132 ff. SGB IX veröffentlicht hat. Weil das wahrscheinlich für viele wie böhmische Dörfer klingt, geht es nun ein wenig im Sendung mit der Maus-Stil weiter:
Was sind Integrationsprojekte nach §132 SGB IX?
Bei Integrationsprojekten nach diesen Paragraphen handelt es sich im wesentlichen um Integrationsbetriebe. Wem das nichts sagt, bzw. wer sich fragt, was der Unterschied zur WfbM ist, sei hier noch einmal kurz der entsprechende Abschnitt aus dem SGB IX zitiert (Hervorhebung von mir). Integrationsbetriebe dienen
zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Das klingt erst einmal widersinnig. Überspitzt formuliert sollen da Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Der Knackpunkt und der wesentliche Unterschied zur WfbM ist der Status als Arbeitnehmer in einem regulären/tariflichen/sozialversicherungspflichtigen (pick 1-3) Beschäftigung, während Beschäftigte in der WfbM ein “arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis” mit ihrer Werkstatt haben. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass ein Integrationsbetrieb nicht der Werkstättenverordnung unterliegt und daher bestimmte Regelungen wie Personalschlüssel etc. nicht für sie gelten.
Ansonsten halten sich die Unterschiede in Grenzen. In Integrationsbetrieben arbeiten teilweise gFABs als Gruppenleiter wie in Werkstätten, die angebotenen Arbeiten findet man auch in vielen Werkstätten wieder und der Personenkreis der in Integrationsbetrieben arbeitet ähnelt den leistungsstarken Werkstattbeschäftigten sehr.
Und was ist die BIH?
Die BIH ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, also ein Gremium, in dem sich Behörden die meist auf kommunaler oder Kreisebene organisiert sind, bundesweit koordinieren. Eine Bundesarbeitsgemeinschaft halt…
Soweit so gut. Und was hat die BIH nun für Empfehlungen zu Integrationsbetrieben gesagt?
Jede Menge. Ich picke mir hier aber nur einen Punkt heraus. Es geht um ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze in Integrationsbetrieben. Da geht es also um Beschäftigte, die einen Werkstattplatz haben, also eben das oben erwähnte arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis und eine Kostenzusage für all die Leistungen, die man in einer WfbM nun mal erhält (d.h. berufliche Bildung. Unter dem Strich: Personalressourcen der Fachkräfte). Ausgelagerter Werkstattarbeitsplatz bedeutet: Die Person ist formal Werkstattbeschäftigter, arbeitet aber nicht in der Werkstatt sondern auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz bei einer Firma, Einrichtung, Behörde o.ä. Die Werkstatt bleibt weiterhin für die Anleitung und berufliche Bildung des Beschäftigten zuständig. Es ist quasi ein ambulantes Modell des Werkstattarbeitsplatzes.
Zum für und wieder von ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen (ich meine hier Einzelarbeitsplätze nicht ausgelagerte Arbeitsgruppen) kann man eine Menge sagen und schreiben, was ich an dieser Stelle unterlassen möchte.
Ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze in Integrationsbetrieben sind aber zunächst einmal konzeptionell nicht stimmig. Schließlich spannt sich der Unterschied zwischen Integrationsbetrieb und WfbM genau um den Status des Beschäftigten herum auf. Und zu sagen “Integrationsbetrieb: ja, aber Status als Arbeitnehmer: nein” ist damit widersinnig.
Praktisch haben sie ihre Berechtigung als Übergangs- und Erprobungslösungen, wo dem Beschäftigten die Rückkehr in die WfbM offen gehalten werden soll. Aber wenn sich die Tätigkeit des Beschäftigten an diesem Platz und in diesem Betrieb bewährt haben, gibt es keinen vertretbaren Grund mehr, die Maßnahmeform Werkstatt weiter zu betreiben.
Einen unvertretbaren Grund gibt es natürlich schon: Geld. Für den Integrationsbetrieb ist ein ausgelagerter (eigentlich müsste es hier “hereinverlagerter” heißen) Wfbm-Beschäftigter wirtschaftlich viel attraktiver als ein Angestellter. Bei Nicht-Integrationsbetrieben ist diese Argumentation ärgerlich, aber in aktueller politischer und Gesetzeslage muss man sie akzeptieren. Aber bei Integrationsbetrieben, die auf Gelder von Behörden hofft, darf es nicht der Grund sein.
Und im Prinzip sagt die BIH genau dass, wenn Sie auf Seite 3 festlegt, dass ausgelagerte Arbeitsplätze nur noch “innerhalb eines absehbaren Zeitraums möglich” sein soll. Eine konkrete Bezifferung dieses Absehbaren Zeitraumes bleibt aus. Die Vorsitzende des BIH legt diese in einer Rede mündlich nach: 2 Jahre.
Denn: Wenn ein behinderter Mensch aus der WfbM zwei Jahre in einem Unternehmen eine Maschine bedient, dann kann er dies auch innerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses tun. Alles andere konterkariert echte Beschäftigungsverhältnisse.
Gemicrobloggtes – 25. January 2011
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Arbeitsmarkt: Menschen mit Behinderung nicht mitgezählt
Am 13.01.2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Sachstandsbericht zur Evaluation arbeitsmarktpolitischer Instrumente veröffentlicht. CDU, CSU und FDP hatten 2009 im Koalitionsvertrag (Link: PDF) vereinbart, dass alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente (ABM, “Arbeitsgelegenheiten” und dergleichen) evaluiert werden, so das BMAS. Es bezieht sich dabei vermutlich auf folgenden Absatz des Koalitionsvertrages (S.22):
Aufgabenkritik der Bundesagentur für Arbeit
[…] Die Aufgaben und Strukturen der BA sind einer Aufgabenkritik zu unterziehen, um eine möglichst effiziente Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.
Grundsätzlich gilt, dass finanzielle Mittel und das Personal der jeweiligen Aufgabe folgen.
Bei der Gestaltung dieser effizienten Dienstleistung hat die Regierung hier also die Absicht, das tun der Bundesagentur für Arbeit zu evaluieren, um finanzielle und personelle Ressourcen innerhalb der BA da hin zu verteilen, wo am meisten Wirkung erzielt wird. Mal davon abgesehen, dass man diesen Satz auch schlicht als “Wir geben kein zusätzliches Geld für Arbeitsmarktpolitik aus.” interpretieren kann, interessiert mich natürlich, wie die Leistungen zur Eingliederung ins Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung bei diesem Prozess abschneiden.
Kurz gesagt: Gar nicht.
Sie tauchen nämlich in dem Sachstandbericht nicht wirklich auf. Nur an einer Stelle, nämlich da, wo uns mitgeteilt wird, dass man sie nicht mitgezählt hat (S. 17):
Nicht diskutiert werden etwa der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwer behinderte Menschen, sowie Sonderregelungen für behinderte Personen.
Man kann nur spekulieren, was das bzgl. der Ressourcenverteilung für diese Maßnahmen bedeutet. Im besten Fall könnte man sagen: “Was nicht evaluiert wird, steht nicht auf dem Prüfstand. Hier wird also weder Geld hinzugefügt, noch weggenommen.”, Im schlechtesten Fall: “Das wurde nicht evaluiert, weil es ohnehin in der Prioritätenliste ganz weit unten steht.” Eine dritte, m.E. aber recht unwahrscheinliche Erklärung wäre noch, dass die Gelder, die im Bereich Eingliederung ins Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung fließen, im Vergleich zu anderen Bereichen so klein sind, dass sie nicht interessieren. Zwar bezahlt die BA die Grundsicherung nach SGB II, dass die meisten Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, empfangen, aber die Maßnahmen für diesen Personenkreis trägt die BA nur anteilig.
Nimmt man sich die Maßnahmeform WfbM als Beispiel, so trägt die BA hier in der Regel nur die Maßnahmen im Berufsbildungsbereich. Im Arbeitsbereich werden die Maßnahmen in der Regel vom Sozialhilfeträger bezahlt.
Egal welche dieser drei Möglichkeiten es ist, fest steht, dass bei einer umfassenden Aufgabenkritik der BA jene Aufgaben, die sich auf Menschen mit Behinderung beziehen, nicht interessant zu sein scheinen.
Ein kleiner Nachschlag noch:
Weiterlesen
Was Wikileaks indirekt entlarvt
Jenseits dessen, was Wikileaks veröffentlicht hat, entlarvt der Umgang von Regierungen und Presse mit ihnen viele Strukturen und Denkweisen.
Ob der Vorschlag von Sarah Palin, Assange zu töten, das massive Vorgehen des erklärten Whistleblowing-Befürworters Obama gegen Whistleblower in US-Behörden oder wie leicht Firmen wie Amazon, Paypal oder Banken sich zu Erfüllungsgehilfen von Regierungen machen. Und natürlich nicht zu vergessen, wie sich das Vorgehen der schwedischen Strafverfolgung veränderte, als das amerikanische und öffentliche Interesse an Assange stieg.
Jetzt reiht sich auch Twitter in den Reigen ein und gibt Nutzerdaten von Wikileaks-Unterstützern an die US-Regierung heraus. Aus Betroffenen-Perspektive hat Rop Gonrijp das sehr ausführlich geschildert.
Das zeigt nicht nur, dass auch Twitter bereitwillig kooperiert, sondern auch, dass wir beim Neudenken unserer Privatsphäre die Unternehmen als Gefahrenquelle nicht ignorieren dürfen. Das Argument, dass Facebook, Google und Co. uns nicht als Kunden verlieren möchten und deshalb nichts gegen unsere Interessen mit unseren Daten anstellen ist m.E. für sich schon wackelig. Twitters bereitwillige Herausgabe von Daten zeigt aber darüber hinaus, dass wir auch mitdenken müssen, was jene, denen die Unternehmen die Daten aushändigen, damit machen.
Neues aus dem Paralleluniversum – Westerwelle
Erinnert ihr Euch noch an meinen Taxifahrer aus einem Paralleluniversum? Als ich anfing, das Kommentar von Steffen Hebestreit zu Westerwelles heutiger Dreikönigsrede zu lesen, dachte ich für einen kurzen Moment, dass Herr Hebestreit aus genau jenem Paralleluniversum kommen muss:
Das liberale Wintertheater endet an diesem Dreikönigstag von Stuttgart mit einer ebenso kämpferischen wie überzeugenden Rede des alten und wohl auch künftigen Vorsitzenden der Freien Demokratischen Partei.
Es scheint aber eher so zu sein, dass Herr Hebestreit mit der Ironie heute ein wenig zu doll betrieben hat, so dass es meinem feierabendlich ermüdeten Geist beim ersten Lesen nicht gelang, sein Kommentar als Satire zu erkennen.
Eigentlich ist es nämlich ganz deutlich zu erkennen, dass nicht Herr Hebestreit aus dem Paralleluniversum stammt, sondern Herr Westerwelle und seine Partei:
Denn jetzt müssen die Liberalen nur noch das Kunststück vollbringen, den Rest der Welt von ihrer Weltsicht zu überzeugen.
Michael Spreng sieht das übrigens ähnlich, allerdings glaubt er, dass es zumindest noch das selbe Universum ist. Er nennt Westerwelles Rede eine “Rede vom anderen Stern“. Ich glaube, das ist mir zu nahe…
Politikawards? Na prost!
Da liest man unschuldig Zeitung, und stolpert dann darüber, dass da der Ausdruck “Nachwuchspolitiker des Jahres 2010” in direkter Nachbarschaft des Namens “Jens Spahn” steht.
Daraufhin gingen mir folgende Gedanken in folgender Reihenfolge durch den Kopf:
- Jens Spahn? Den kenne ich doch. Das war doch der, der im September behauptet hat, Unzufriedenheit sei ein Qualitätsmerkmal von Gesetzesvorhaben.
- Und der ist wirklich Nachwuchspolitiker des Jahres 2010?
- Ist er wirklich…
- Die Jury, die das entschieden hat, hat wahrscheinlich das selbe zu Mittag gehabt, wie die, die entschieden hat, das eine WM im Sommer in Katar eine gute Idee ist.
Also habe ich mal geguckt, was das für eine Jury ist. “Politikaward”, heißt das ganze. Die Namen sind nicht so spannend. Interessanter ist, wem die so diese Awards verliehen haben. Vorgänger von Spahn als Nachwuchspolitiker sind z.B. Paddi Christian Lindner (2008, FDP) und Silvana Koch-Mehrin (2004, FDP). Die Namen ihrer Preisträger schreiben sie auch nicht immer richtig. Der Nachname von Karls Cousin Lothar schreibt sich nunmal nicht “de Mezière” sondern “de Maizière”.
Am schönsten fand ich, dass sie 2006 Otto Schily den Award für sein Lebenswerk gegeben haben mit folgender Begründung:
In der Begründung der Jury hieß es: Von Otto Schily werde man in Zukunft sagen, dass er noch ein Typ war, Kerl, Querkopf, unberechenbar, aber hart in der Sache, kontrovers, bisweilen herrisch, doch auf ansprechendem Niveau stets unterhaltsam, ein Politiker eben, wie es ihn heute nicht mehr gebe.
Was ist das denn für ein Grund, jemandem einen Politikpreis zu verleihen? Deine Politik war schlecht, deine Umgangsformen auch, aber wir haben mal herzlich gelacht? Das würde dann auch wieder den Preis für Herrn Spahn erklären…
Privatsphäre neu denken
In seinem Vortrag “Freedom in the cloud” (Audio und Video zum Download hier, Video bei Youtube hier und hier, Transkript hier) im Mai und dem Folgevortrag bei der Debconf im August hat Eben Moglen eigentlich vor allem darüber geredet, wie zukünftig die de-facto Server-Client-Struktur des Netzes zur ursprünglich gedachten “network of peers” zurückgeführt werden muss, um Freiheit zu ermöglichen.
Dabei kam aber ein spannendes Nebenprodukt heraus, das ich hier einmal kurz beleuchten möchte. Moglen hat vorgeschlagen, dass wir das Konzept “Privatsphäre” neu denken müssen:
They still think of privacy as “the one secret I don’t want revealed” and that’s not the problem. Their problem is all the stuff […] that they don’t think of as secret in any way but which aggregates to stuff that they don’t want anybody to know. Which aggregates, in fact, not just to stuff they don’t want people to know but to predictive models about them that they would be very creeped out could exist at all.
Die “they”, von denen er spricht, sind seine Jura-Studenten, die benutzt er aber in diesem Teil des Vortrags als Äquivalent für “Selbst Leute, die drüber nachgedacht haben müssten”.
Sinngemäße Übersetzung:
Sie verstehen unter Privatsphäre immer noch “Das eine Geheimnis, dass ich bewahren möchte.” Und dieses eine Geheimnis ist nicht das Problem. Das Problem sind all […] die Informationen, die sie nicht als geheim erachten, aber die zu Informationen zusammengeführt werden können, von denen sie nicht möchten, das jemand anders sie weiß. Die sogar zu Vorhersagemodellen über sie zusammengeführt werden können, wo sie sich gruseln würden, dass diese überhaupt existieren können.
Das Prinzip hinter dieser Zusammenführung ist einfach: Wenn ich genug weiß, kann ich durch Schlussfolgern auch die Lücken füllen, über deren Inhalt ich nichts weiß. Jeder, der schon mal ein Sudoku-Rätsel gelöst hat, kennt das.
Übertragen auf unser gesellschaftliches Leben mit dem Netz bedeutet das, dass ein Nutzer zwar entscheiden kann, dass er Information a irgendwo angibt (Quelle 1), weil sie kein Geheimnis ist. Dass er wo anders (Quelle 2) Information b angibt, weil sie kein Geheimnis ist usw. Information c gibt er nicht her, weil er sie als geheim/privat betrachtet.
Soweit so gut. Wenn jetzt aber jemand sowohl Zugang zu Quelle a, als auch zu Quelle b hat und aus einer dritten Quelle (die durchaus auch allgemein bekannt sein kann) noch die Information hat, dass wenn a und b zusammen auftreten immer auch c gilt, dann ist es um die Geheimhaltung von c geschehen.
Nun könnte man sagen: “Der Idiot, was gibt der auch Informationen preis, von denen er weiß, dass man private/geheime Informationen schlussfolgern kann!”
Und genau das ist der Knackpunkt. Das weiß er womöglich nicht. Und zwar aus 3 Gründen:
- Weiß er womöglich nicht, dass jemand Quelle 1 und Quelle 2 zusammenführen kann.
- Weiß er womöglich nicht, dass man aus a und b -> c herleiten kann.
- Ist das System aus Informationen womöglich deutlich komplexer als obiges Beispiel.
Solange noch alles wenig komplex ist, bleibt es für den Menschen noch überschaubar (Sudokus bewegen sich naturgemäß im Grenzbereich dieser Überschaubarkeit). Aber irgendwann wird die Komplexität der Zusammenhänge so hoch, dass es unmöglich wird, ohne Hilfe von Computern und/oder bestimmten Algorithmen einzuschätzen, auf welche Informationen sich aus den vorhandenen Daten schließen lässt.
Und genau an diesem Level an Komplexität sind wir angekommen. Wir platzieren einzelne Informationen, die kein Geheimnis sind, an unterschiedlichen Stellen und können ohne Computer nicht mehr einschätzen, ob sich mit Computern weitere Informationen daraus ableiten lassen.
Er ist nicht sicher, aber trotzdem sicher.
Ich glaube, Herr de Maizière experimentiert mit der selben Form neuer Logik, an der sich auch die Deutsche Bahn damals verbogen hat.
Jetzt erzählt er uns nämlich, der elektronische Personalausweis sei zwar nicht sicher, aber trotzdem sicher:
Da fehlen mir echt die Worte.