BMAS-Broschüren zum Persönlichen Budget

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat neue Broschüren zum Trägerübergreifenen Persönlichem Budget veröffentlicht. Diese können kostenlos bestellt, aber auch als PDF heruntergeladen werden:

Leider steht in beiden nichts wirklich konkretes drin. Es bleibt bei einer groben Beschreibung und wohin man sich wenden muss, wenn man Interesse hat. Soweit so sparsam.
Die Möglichkeit das persönliche Budget für Assistenz-Dienstleistungen im Arbeitsleben zu nutzen, wird nicht einmal erwähnt. Schade.

Heute gemicrobloggt: 2010-05-26

  • “Hochschule und Demokratie – eine kritische Bestandsaufnahme”, Vortrag von Torsten Bultmann http://u.nu/4e7ra #bologna #
  • RT: @thomas_wiegold: Im Bw-Krankenhaus gelernt: In USA begehen mehr Veteranen Suizid als an #PTBS erkranken #
  • taz: Wie es Roland Koch ziemlich weit nach oben geschafft hat – und warum er jetzt aufhören muss. http://u.nu/9kbra #
  • RT @brettcsmith #GPL Enforcement in Apple’s App Store: http://www.fsf.org/news/2010-05-app-store-compliance/ !fsf !gnu #
  • Der Öffentlichkeit nicht den Boden entziehen. Anforderungen an ein neues Urheberrecht @carta_: http://bit.ly/aK0mVp #
  • Kennt jemand ein #Wiki -System, dass anstatt irgendeines Markups #LaTex -Code annimmt? #

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Ideenpatente in der Presse?

… wenn es nach den großen Verlagen geht, ja.

Sie nennen es zwar anders, aber das Ideenpatente ist es, worum es geht.

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, nennt es “Leistungsschutzrecht” und betreibt bereits Lobby-Arbeit, um unseren frisch gewählten Gesetzgeber in dieser Richtung zu beeinflussen. Es geht um eine bisher ungekannte Erweiterung des Urheberrechts.

In diesem Artikel der Message-Online, auf den ich durch Netzpolitik aufmerksam wurde, sagt er:

Es kann nicht sein, dass die einen – die Verlage – heute mit viel Geld und Aufwand Inhalte schaffen. Und andere – Online-Anbieter und Suchmaschinen – bedienen sich für lau und vermarkten es.

In genanntem Artikel werden dann auch verschiedene Varianten genannt, wie der “Schutz” für die professionell erarbeiteten Inhalte dann aussehen könnte.

Erstens den Grundsatz des Urheberrechts ändern. Der lautet: Informationen als solche sind nicht schützbar. Die zweite Möglichkeit wäre, Meldungen vermischten Inhalts nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen zu lassen. Als Drittes könnten die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz gesenkt werden – etwa indem die Überschrift eines Artikels schutzfähig wird. Dann könnte auch eine Überschrift, etwa aus der New York Times, nicht mehr ohne Erlaubnis verwendet werden, um auf den entsprechenden Artikel hinzuweisen.

Ein Medienrechtler namens Branahl wird in dem Artikel weiter zitiert:

Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.

Mal davon abgesehen, dass es sich meines Erachtens hier um eine Beschneidung der Pressefreiheit und letztendlich auch um eine Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt, sieht es also mal wieder nach einem “Intellectual Property”-Right aus, mit dem sich große Firmen versuchen, Ihre Gewinne zu sichern. Dabei wird aber außer acht gelassen, dass das alleinige Existenzrecht von Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht etc. das Interesse der Öffentlichkeit ist, mehr Forschungsergebnisse, mehr Kulturgüter, mehr Nachrichten etc. also allgemein: mehr Informationen. Es sind keine Einrichtungen, die direkt dazu da sind, mehr Geld an Rechteinhaber fließen zu lassen. Das Geld ist Mittel zum Zweck. Für mehr Informationen für die Öffentlichkeit.

Rechtsveränderungen, die zwar mehr Geld für Rechteinhaber, aber weniger Informationen für die Öffentlichkeit bedeuten, sind nicht in öffentlichem Interesse und sollten daher auch nicht vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

Perfiderweise argumentieren die Lobbyisten sogar mit dem Thema Pressefreiheit, um diese Beschneidung der Pressefreiheit zu begründen:

Am 9. April erschien unter der Überschrift »Kopierte Inhalte – Schutzlos ausgeliefert im Internet« in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein ausführliches Essay. Der Autor behauptet darin, dass eine Analyse des geltenden Zivil- und Urheberrechts zu der Erkenntnis führe, »dass es an einem durchsetzbaren originären Investitionsschutz für den Presseverleger fehlt. Ein Schutz der Leistungen des Presseverlegers in der digitalisierten Welt muss aber vom Gesetzgeber garantiert werden, da eine Demokratie ohne Presse und Pressevielfalt nicht lebensfähig ist. Dazu bedarf es eines Leistungsschutzrechts der Presseverlage.«

Monopolstellungen zum Erhalt der Pressevielfalt. Aha…

Kurz gebloggt: Wie es mit der Internetzensur weitergeht

Ein spannender Artikel auf Heise.de, in dem das weitere Vorgehen bezüglich der Internetzensur geschildert wird: Vorwärts Marsch zum Deutschnetz.

Die Autorin schildert den Weg zu einem komplett regulierten Deutschland-Netz, in dem alles gesperrt wird, was gegen deutsches Recht verstößt.

Wer die Debatte um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz verfolgt hat, weiß ja, dass die Entscheidung ob sperren oder nicht ohne richterliche und ohne demokratische Kontrolle geschieht. Das Szenario, das die Autorin zeichnet ist also alles andere als harmlos.

Kurz gebloggt: Nach Klage darf junger Hesse die Regelschule besuchen

Ein jugendlicher unter Bedingungen von Trisomie 21 sollte vom Land Hessen aus Kostengründen am Besuch einer integrativen Regelschule gehindert und zum Besuch einer Sonderschule gezwungen werden.

Die Klage gegen diese Praxis war nun erfolgreich:

Klage erfolgreich: Befreiung aus der Sonderschule – taz.de.

Kurz gebloggt: SPD nutzt Chancen nicht

Auf dem Bundesparteitag der SPD gingen die beiden Anträge zur Änderung des “Regierungsprogramms” leider unter:

  1. Ein Änderungsantrag zum Thema Umweltpolitik von Walter Scheer, wo er die Verwertung von ausgeschiedenem CO2 vor der Endlagerung in der Erde priorisieren lassen wollte -> abgelehnt
  2. Ein Antrag von Björn Böhning, der eine klare Position gegen Internetzensur im Programm der SPD verankern lassen wollte -> gar nicht erst zur Diskussion gestellt

Nachtrag:

Der SPD-Bundestagskandidat für Ludwigsburg Jan Mönikes hat vom Parteitag getwittert und berichtet, wie es genau zu der Nichtbeachtung des Antrags von Böhning kam:

Parteitagsregie ruft den Antrag nicht auf, sondern laesst en bloc ueber die Nichtbefassung abstimmen. Wortmeldung Boening wird ignoriert…

Nachtrag 2:

Zeit.de: SPD schweigt zu Zensur

Sind der CDU Merkels Reden peinlich?

Die CDU will nicht, dass sich Abiturienten im Wahljahr kritisch mit Reden von Frau Merkel auseinandersetzen.

Bei Extra 3 habe ich einen spannenden Beitrag gesehen, der darüber berichtet, wie in Nordrhein-Westfalen eine Abituraufgabe im Fach Sozialkunde von einem CDU Staatssekretär gestoppt wurde.

Erstmal nichts wirklich Wildes. Allerdings handelte es sich bei dieser Abituraufgabe um eine Analyse und kritische Auseinandersetzung mit einer Rede der Bundeskanzlerin Merkel vor den Vereinten Nationen.

Pikanterweise wurde als Begründung nicht etwa mangelnde Qualität o.ä. angegeben, sondern dass diese Aufgabe nicht in ein Wahljahr passe. Im Beitrag sagt die Vorgesetzte des betreffenden Staatssekretärs, NRW-Schulministerin Barbara Sommer (auch CDU) wörtlich:

Darum ist es überhaupt keine Frage, dass sie fachlich korrekt war, aber es wäre politisch sehr unklug gewesen, sie an dieser Stelle wirklich zu platzieren.

Sind der CDU Frau Merkels Reden etwa peinlich?

Nun könnte man ja glauben, dass es ganz unabhängig von Person oder Parteizugehörigkeit eine generelle Regel im NRW-Schulministerium gibt, die in Wahljahren Abituraufgaben über zur Wahl stehende Politiker verbietet.

Andererseits wurde (ebenfalls dieses Jahr) eine ähnliche Aufgabe, in der eine Rede von Oskar Lafontaine Gegenstand der Analyse war, zugelassen. Von dieser streitet die Ministerin übrigens jede Kenntnis ab.

Der entsprechende Extra 3-Beitrag auf Youtube:

EDIT 27.05.2010: Das Video ist leider inzwischen bei YouTube entfernt worden…

Kassenärztliche Vereinigung und Demokratie

“Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet” so lächelte es mir gerade vom Twitter-Feed von tagesschau.de entgegen.

Meine erste Reaktion war: “Potzblitz, wer hätte das gedacht?!”

Im Artikel kommen dann aber noch ein paar Aussagen, die so richtig Spaß in die Sache bringen:

Massive Zweifel an der Aussagekraft des AOK-Portals meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung an. “Es darf nicht sein, dass hier einzelne Mediziner an den Pranger gestellt werden”, sagte ein Sprecher der “Süddeutschen Zeitung”. Schließlich seien die Patienten keine Medizin-Experten und deshalb nur in der Lage, ein subjektives Urteil abzugeben.

Es überrascht mich zwar nicht, dass der erkenntnistheoretische Stand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sie offensichtlich zu der Meinung verführt, ihre Mitglieder könnten objektive Urteile abzugeben, dafür finde ich das Demokratieverständnis, das hier durchscheint, um so bemerkenswerter.

Ich warte jetzt nur darauf, dass bald die Meldung kommt:

Politiker wollen keine Wahlen mehr! Schließlich sind die Wähler keine Politik-Experten und deshalb nur in der Lage, ein subjektives Urteil abzugeben…

via Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet | tagesschau.de.